Kindersitz im Flugzeug

Gibt es eine Kindersitzpflicht im Flugzeug?

Derzeit gibt es noch keine gesetzliche Regelung für Kindersitze im Flugzeug. Dabei ist es gar nicht mal so ungefährlich für die Kleinen. Zum Beispiel kann sich dein Kind bei Turbulenzen oder einer Notlandung schwer verletzen ohne eine entsprechend Sicherung. Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr dürfen sowohl in der EU, als auch in anderen Regionen, im Flugzeug auf den Schoß der Eltern sitzen. Dabei werden die Kinder mit einem zusätzlichen Gurt auf dem Schoß der Eltern gesichert. Hierbei gilt die Anschnallpflicht immer dann, wenn sich auch die Erwachsenen anschnallen müssen. Warum aber ein Kindersitz in Flugzeug für dein Kind sinnvoll ist und was du dabei beachten solltet, erfährst du in diesem Beitrag.

Kindersitz im Flugzeug – Ja oder Nein?

Wenn Kinder auf dem Schoß mitfliegen, kann das Kind bei Turbulenzen oder einer Notlandung im schlimmsten Fall zwischen dem Erwachsenen und dem Vordersitz eingeklemmt werden. Ist das Kind nicht festgeschnallt kann es durch das Flugzeug geschleudert werden und Mitpassagiere schwer verletzen. Denn im Flugzeug wirken andere Kräfte um genau zu sagen kann das sechsfache eines Körpergewichts bei Turbulenzen erreicht werden. Somit kann ein Kind, was zum Beispiel 15 Kilogramm wiegt, bei Turbulenzen bis zu 90 Kilogramm schwer und kaum noch festgehalten werden. Eine sicherere alternative wäre daher das Kind in einem entsprechenden Kindersitz auf einem eigenen Sitzplatz zu sichern. Der Preis für einen extra Platz würde dann bei einem Flug natürlich dann dazu kommen.

Für Kinder die älter als zwei Jahr sind, wird bereits ein eigener Sitzplatz vorausgesetzt. Allerdings sind die Sitzplätze für die Kinder nicht mit einen Kindersitz ausgestattet und somit nicht optimal, da die Beckengurte der Sitzplätze auf Erwachsene ausgerichtet sind und schützen somit das Kind bei Turbulenzen oder einer Notlandung nicht ausreichend bzw. kann am Becken zu Verletzungen führen. Daher ist es ratsam, Kinder die kleine als 1,25 Meter groß sind, in einem Kindersitz mitfliegen zu lassen. Da nur sehr wenige Fluggesellschaften Kindersitze im Flugzeug anbieten, muss der Sitz selbst mitgebracht werden.

Kindersitz im Flugzeug – Welche Voraussetzungen sollten erfüllt werden?

Nicht jeder Autositz ist gleichzeitig auch für das Flugzeug geeignet. Für die Verwendung im Flugzeug muss der Kindersitz eine spezielle Zulassung erfüllen, die im Auftrag des Luftfahrt-Bundesamtes der TÜV Rheinland vornimmt.

Die wenigen Kindersitze die für das Flugzeug zugelassen sind, sind mit dem Hinweis „For use in aircraft“ gekennzeichnet. Wer also viel fliegt sollte beim Kauf eines Autositzes darauf achten, dass dieser nicht nur mit der Norm ECE R 44/03 für Autos, sondern auch mit dem Hinweis „For use in aircraft“ gekennzeichnet ist. Der TÜV-Rheinland hat eine Liste zusammengestellt mit Kindersitzen, die für das Flugzeug zugelassen sind.

Was ist zu beachten bei der Mitnahme eines Kinderitzes ins Flugzeug?

Viele Fluggesellschaften machen es den Passagieren leicht und weisen mit dem Label „Child Seats Welcome“ vom TÜV Rheinland. Dieses Label ermöglicht es, dass aktuelle Kindersitze an Bord Ihrer Flugzeuge gebracht werden können.

Wenn du unsicher bist, ob deine Fluggesellschaft die Mitnahme eines eigenen Kindersitzes erlaubt informiere dich frühzeitig. Außerdem solltest du den Kindersitz vorher bei deiner Fluggesellschaft anmelden.

Als Mutter einer 5-jährigen Tochter beschäftige ich mich mit einer Vielzahl von Themen, die das Leben als Familie bereichern. Von Interior-Design bis hin zu DIY-Projekten, von Ernährung bis hin zu Gesundheit - all diese Aspekte sind von großer Bedeutung für mich und meine Lieben. Aus diesem Grund habe ich tanjas-ratgeber.de ins Leben gerufen, um meine Erfahrungen und Tipps mit anderen Familien zu teilen. Hier findet jeder wertvolle Informationen und Inspirationen, um das Familienleben noch schöner und gesünder zu gestalten.
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert